Beschluss:

 

Der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege erhält ab dem Jahr 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.000 € für den Betrieb und den Unterhalt des Kreislehrgartens in Floß. Zudem erhält der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege einen einmaligen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der verbleibenden Kosten (maximal 6.5000 €) für die Fortentwicklung des Kreislehrgartens in Floß.