Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Streichung des § 36 Abs. 4 Buchst. c) Nrn. 1-3 der Geschäftsordnung des Kreistages zu beschließen.

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Kreistages unter 1.:
    • die Aufhebung der Vergaberichtlinien des Umwelt-, Sozial- und des Kulturpreises
    • die Richtlinien für die Vergabe des NEW-Landkreispreises in der vorgelegten Form, ergänzt um die Änderung, mehrere statt drei Preisträger zuzulassen.
    • im Haushalt ab 2024 im zweijährigen Rhythmus bei der entsprechenden Haushaltsstelle 15.000 EUR einzuplanen bzw. bei den bisherigen Haushaltsstellen nicht mehr einzuplanen.