Sitzung: 13.11.2023 KT/016/20-26
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dass
- der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Abfallentsorgungsgebühren sowie der Annahmegebühr auf der Deponie Kalkhäusl auf drei Jahre (= vom 01.01.2024 bis 31.12.2026) festgelegt wird
und
- die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden Fassung erlassen wird.