Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu beschließen, dass

 

  1. der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Abfallentsorgungsgebühren sowie der Annahmegebühr auf der Deponie Kalkhäusl auf drei Jahre (= vom 01.01.2024 bis 31.12.2026) festgelegt wird

 

und

 

  1. die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden Fassung erlassen wird.