Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag

 

a)  die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit Haushaltsplan und den Anlagen nach § 2 Abs. 2 Komm-HV-Kameralistik zu erlassen

 

sowie

 

b)  den Finanzplan für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab für die Jahre 2022 – 2026 zu beschließen