Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Kosten mit einem Beitritt zum VGN unter den nunmehr geänderten Konditionen für den Landkreis einmalig und jährlich entstehen würden. Ebenso soll geprüft werden, ob ein gleichzeitiger Beitritt zu zwei Verkehrsverbunden RVV und VGN möglich ist bzw. Sinn macht und welche Kosten hiermit verbunden wären.