Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt, dem Kreistag zu beschließen:

 

  1. Der Kreistag nimmt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19.10.2022, Az. 4 BV 22.871 zur Kenntnis.
  2. Die Besetzung der betroffenen Ausschüsse und Gremien des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab mit 7 bzw. 8 Ausschusssitzen wird dementsprechend angepasst.
  3. Pattsituationen werden gem. § 33 Abs. 2 Satz 2 GeschO durch Losverfahren aufgelöst. Der Losentscheid wird durch geeignetes Werfen einer Münze herbeigeführt.
  4. Die Besetzung der neu zu besetzenden Sitze in diesen Ausschüssen und Gremien erfolgt gemäß den Vorschlägen der jeweiligen Partei.