Sitzung: 30.01.2023 KAS/019/20-26
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt, dem Kreistag zu beschließen:
- Der Kreistag nimmt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19.10.2022, Az. 4 BV 22.871 zur Kenntnis.
- Die Besetzung der betroffenen Ausschüsse und Gremien des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab mit 7 bzw. 8 Ausschusssitzen wird dementsprechend angepasst.
- Pattsituationen werden gem. § 33 Abs. 2 Satz 2 GeschO durch Losverfahren aufgelöst. Der Losentscheid wird durch geeignetes Werfen einer Münze herbeigeführt.
- Die Besetzung der neu zu besetzenden Sitze in diesen Ausschüssen und Gremien erfolgt gemäß den Vorschlägen der jeweiligen Partei.