Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt, dem Kreistag zu beschließen:

 

  • Der Kreistag wählt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 der Jugendamtssatzung folgende Personen zu stimmberechtigten bzw. stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses:

 

Stimmberechtigtes Mitglied:

Stellvertretendes stimmber. Mitglied:

Frau Barbara Heser (KJR)

Herr Helmut Bauer (KJR)

 

Abweichend von Art. 45 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 LKrO erfolgt nach § 4 Abs. 1 Satz 3 der Jugendamtssatzung die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder aus den Reihen der Träger der freien Jugendhilfe in offener Abstimmung.

 

  • Der Kreistag bestellt nach § 4 Abs. 4 der Jugendamtssatzung durch Beschluss folgende Personen als beratende bzw. stellvertretende beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:

 

Beratendes Mitglied:

Stellvertretendes beratendes Mitglied:

Frau Christina Ponader (KJR)

Herr Patrick Uhl (KJR)

Frau Kerstin Urban (Gleichstellungsb.)

Frau Tamara Prause (stv. Gleichstellungsb.)