Beschluss:

 

Für eine zusätzliche Stelle für einen Sozialpädagogen im Jugendmedienzentrum T 1 wird jährlich –vorerst für zwei Jahre und beginnend mit dem Jahr 2023- ein Kostenanteil von einem Drittel, max. aber 26.000 Euro, vom Landkreis Neustadt/WN übernommen bzw. erstattet. Die Abrechnung erfolgt dabei auf der Basis der tatsächlich angefallenen Kosten

 

Der Kreisjugendring bzw. das Jugendmedienzentrum hat jeweils bis 30. Juni für das Vorjahr eine nachvollziehbare Abrechnung vorzulegen. Weiterhin ist jeweils bis 30.06. ein Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Medienzentrums allgemein und natürlich insbesondere über die Aktivitäten im Landkreis Neustadt/WN im Vorjahr vorzulegen.

 

Die Förderung wird nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gewährt.