Beschluss:

 

 

  1. Die Mietobergrenzen, die in der Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab festgesetzt wurden, sind ab dem 1. April 2022 – aufgerundet auf volle Euro-Beträge – für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden.

  2. Der Kreisausschuss appelliert an das Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.