Sitzung: 16.05.2022 KAS/013/20-26
Beschluss:
- Die Mietobergrenzen, die in der
Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit der
Unterkunftskosten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab festgesetzt
wurden, sind ab dem 1. April 2022 – aufgerundet auf volle Euro-Beträge –
für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden.
- Der Kreisausschuss appelliert an das
Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.