Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag

 

  1. festzustellen, dass Herr Fritz Betzl gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GlKrWG auf eigenen Wunsch hin sein Amt als Kreisrat niederlegt und aus dem Kreistag des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab ausscheidet.
  2. den/die Nachrücker/in gemäß der Listennachfolge auf Grund des Ergebnisses der Wahl des Kreistages am 15.03.2020 (Niederschrift des Wahlausschusses vom 07.04.2020) zu bestellen.