Sitzung: 27.04.2022 SOZIAL/004/20-26
Beschluss:
Der
Ausschuss für Soziales empfiehlt dem Kreisausschuss, Folgendes zu beschließen:
1. Die
Mietobergrenzen, die in der Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der
Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab
festgesetzt wurden, sind ab dem 1. April 2022 – aufgerundet auf volle
Euro-Beträge – für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden.
2. Der
Kreisausschuss appelliert an das Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu
orientieren.