Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt dem Kreisausschuss, Folgendes zu beschließen:

 

1.  Die Mietobergrenzen, die in der Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab festgesetzt wurden, sind ab dem 1. April 2022 – aufgerundet auf volle Euro-Beträge – für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden.

2.  Der Kreisausschuss appelliert an das Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.