Beschluss:

 

  1. Der Kreistag beschließt, das geänderte Stärkeverhältnis der Parteien gemäß § 33 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab -GeschO- (vgl. auch Art. 27 Abs. 3 der Landkreisordnung -LkrO-) auszugleichen.

 

  1. Die Sitze in den betroffenen Ausschüssen und Gremien werden dabei wie folgt
    verteilt;

 

Rechnungsprüfungsausschuss ( 7 Sitze)

 

CSU

3 Sitze

keine Änderung

SPD

1 Sitz

keine Änderung

Freie Wähler

1 Sitz

keine Änderung

Junge Union

1 Sitz

keine Änderung

Ausschussgem.

B90/Grüne-ödp

1 Sitz

NEU: 1 Sitz

 

 

Jugendhilfeausschuss ( 8 Sitze)

 

CSU

3 Sitze

keine Änderung

SPD

2 Sitze

NEU: 2 Sitze, vorher 1 Sitz

Freie Wähler

1 Sitz

keine Änderung

Junge Union

1 Sitz

keine Änderung

Ausschussgem.

B90/Grüne-ödp

1 Sitz

NEU: 1 Sitz

 

Zweckverband Wasserversorgung Steinwaldgruppe ( 8 Mitglieder)

 

CSU

3 Sitze

keine Änderung

SPD

2 Sitz

keine Änderung

Freie Wähler

1 Sitz

keine Änderung

Junge Union

1 Sitz

keine Änderung

Ausschussgem.

B90/Grüne-ödp

1 Sitz

NEU: 1 Sitz

 

 

  1. Die Besetzung der neu zu vergebenen Sitze in diesen Ausschüssen und Gremien erfolgt dabei gemäß den Vorschlägen der jeweiligen Partei bzw. Ausschussgemeinschaft.

 

  1. Die Besetzung in den übrigen Ausschüssen mit 12 Sitzen erfolgt gemäß den Vorschlägen der Partei Bündnis 90 / Die Grünen.