Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag

 

a)  die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit Haushaltsplan und den Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik zu erlassen

 

sowie

 

b)  den Finanzplan für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab für die Jahre 2021 – 2025 zu beschließen.