Sitzung: 24.03.2022 KAS/012/20-26
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt, dem Kreistag zu beschließen,
das geänderte Stärkeverhältnis der Parteien gemäß § 33 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises
Neustadt a.d.Waldnaab -GeschO- (vgl. auch Art. 27 Abs. 3 der Landkreisordnung
-LkrO-) wie dargelegt, auszugleichen.
Pattsituationen werden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 GeschO durch Losverfahren aufgelöst. Der Losentscheid wird durch geeignetes Werfen einer Münze herbeigeführt.
Die Besetzung der Ausschüsse und Gremien erfolgt dabei gemäß den Vorschlägen der jeweiligen Fraktionen.