Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt, dem Kreistag zu beschließen, das geänderte Stärkeverhältnis der Parteien gemäß § 33 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab -GeschO- (vgl. auch Art. 27 Abs. 3 der Landkreisordnung -LkrO-) wie dargelegt, auszugleichen.

 

Pattsituationen werden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 GeschO durch Losverfahren aufgelöst. Der Losentscheid wird durch geeignetes Werfen einer Münze herbeigeführt.

 

Die Besetzung der Ausschüsse und Gremien erfolgt dabei gemäß den Vorschlägen der jeweiligen Fraktionen.