Beschluss:

 

Die Sportvereine des BLSV und die Schützenvereine des Oberpfälzer Nordgaus bzw. des Sportschützengrenzgaus Vohenstrauß erhalten pro gemeldetem Jugendlichen einen Zuschuss von 5,00 € bzw. einen Mindestbetrag von 50 €. Den Wasserwachtortsgruppen werden jeweils 300 € gewährt.