Beschluss:

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab erlässt die vorliegende Haushalssatzung für das Jahr 2021 mit Haushaltsplan, Stellenplan und den Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik.

 

  1. Der Kreistag beschließt den Finanzplan für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab für die Jahre 2020 – 2024.