Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab beschließt, dass

 

1.  der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre (= vom 01.01.2021 bis 31.12.2023) festgelegt wird

 

und

 

  1. die Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden Fassung erlassen wird.