Sitzung: 14.12.2020 KT/004/20-26
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab beschließt, dass
1. der Kalkulationszeitraum für
die Ermittlung der Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre (= vom
01.01.2021 bis 31.12.2023) festgelegt wird
und
- die Satzung zur 2.
Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des
Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden Fassung erlassen
wird.