Sitzung: 25.11.2020 KAS/004/20-26
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass
1. der Kalkulationszeitraum für
die Ermittlung der Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre (= vom
01.01.2021 bis 31.12.2023) festgelegt wird
und
- die Satzung zur 2.
Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des
Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden Fassung erlassen
wird.