Beschluss:

 

Für das jagdliche Erlegen von weiblichen und männlichen Frischlingen wird die antragsbedingte Erstattung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro je Tier, wie bisher, bis 31.03.2022 fortgeführt. Als 2. Auszahlungsperiode wird der Zeitraum 01.04.2020 bis 31.03.2021 und als 3. Auszahlungsperiode der Zeitraum 01.04.2021 bis 31.03.2022 festgelegt.