Beschluss:

 

Den Sport- und Schützenvereinen werden pro gemeldetem Jugendlichen 5,00 € bzw. ein Mindestbetrag von 50 € und den Wasserwachtortsgruppen jeweils 300 € gewährt. Die Gesamtförderung beträgt 51.355,00 €.

Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.355,00 € werden genehmigt.