Sitzung: 25.11.2020 KAS/004/20-26
Beschluss:
Den Sport- und Schützenvereinen werden pro gemeldetem Jugendlichen 5,00
€ bzw. ein Mindestbetrag von 50 € und den Wasserwachtortsgruppen jeweils 300 € gewährt.
Die Gesamtförderung beträgt 51.355,00 €.
Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.355,00 € werden genehmigt.