Sitzung: 14.07.2020 JHA/001/20-26
Beschluss:
Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab gewährt
der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Weiden i.d. OPf.
für die Jahre 2021 bis 2026 einen jährlichen Zuschuss aus Mitteln der
Jugendhilfe.
Die Abrechnung und Auszahlung des Zuschusses
erfolgt nach folgendem Modus:
Ø
Das Bistum Regensburg beantragt für die
Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Weiden die Förderung
jeweils unaufgefordert bis zum 31.10. des Förderjahres.
Ø
Die Berechnung des Förderbetrages erfolgt anhand
der Zahlen des Vorjahres der Förderung:
§
Im Antrag anzugeben ist somit die Anzahl der
beratenen Personen des Vorjahres, dabei sind die Personen, die im Rahmen des
SGB VIII beraten werden und der Anteil der Landkreisbewohner an diesem
Personenkreis gesondert anzugeben.
§
Außerdem ist ein Kosten- /Finanzierungplan des
Vorjahres vorzulegen. Von den nach Abzug von Fördermitteln und Spenden
verbleibenden Kosten ist der auf die Landkreisbewohner entfallende Anteil an
den Personen, die im Rahmen des SGB VIII beraten werden, zu errechnen.
Ø
Als Zuschuss gewährt der Landkreis 25 % dieses
errechneten Kostenanteils, höchstens jedoch 6.500,00 €.