Beschluss:

 

Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab gewährt der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Weiden i.d. OPf. für die Jahre 2021 bis 2026 einen jährlichen Zuschuss aus Mitteln der Jugendhilfe.

 

Die Abrechnung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach folgendem Modus:

 

Ø  Das Bistum Regensburg beantragt für die Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Weiden die Förderung jeweils unaufgefordert bis zum 31.10. des Förderjahres.

 

Ø  Die Berechnung des Förderbetrages erfolgt anhand der Zahlen des Vorjahres der Förderung: 

 

§ Im Antrag anzugeben ist somit die Anzahl der beratenen Personen des Vorjahres, dabei sind die Personen, die im Rahmen des SGB VIII beraten werden und der Anteil der Landkreisbewohner an diesem Personenkreis gesondert anzugeben.

 

§ Außerdem ist ein Kosten- /Finanzierungplan des Vorjahres vorzulegen. Von den nach Abzug von Fördermitteln und Spenden verbleibenden Kosten ist der auf die Landkreisbewohner entfallende Anteil an den Personen, die im Rahmen des SGB VIII beraten werden, zu errechnen.                

 

Ø  Als Zuschuss gewährt der Landkreis 25 % dieses errechneten Kostenanteils, höchstens jedoch 6.500,00 €.