Beschluss:

1.    Der Kreistag bestellt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Jugendamtssatzung durch Beschluss die von den Fraktionen vorgeschlagenen Mitglieder des Kreistages.

 

2.    Der Kreistag wählt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Jugendamtssatzung folgende von den im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagene Männer und Frauen zu stimmberechtigten bzw. stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses.

Abweichend von Art. 45 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 LKrO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Jugendamtssatzung in Verbindung mit Art. 17 Abs. 2 Satz 3 AGSG).

 

 

 

Stimmberechtigtes Mitglied

Stellvertreter/in

 

1.

 

Herr Stephan Müller

Frau Martha Pöllath

 

2.

Frau Stephanie Busch

 

Herr Thomas Rauch

 

 

3.

Herr Daniel Bronold

Frau Elisabeth Hirn

 

4.

Frau Hannelore Haberzett

Herr Andreas Vollath

 

5.

Frau Elena Grünwald

Frau Barbara Steinruck

 

 

6.

Frau Martina Weiß

Herr Johann Meier

 

3.   Der Kreistag bestellt nach § 4 Abs 4 der Jugendamtssatzung durch Beschluss die von den damit befassten Behörden, Dienststellen, Verbänden etc. vorgeschlagenen Personen zu beratenden bzw. stellvertretenden beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. Es sind dies:

 

 

Beratendes Mitglied

Stellvertreter(in)

 

Frau Andrea Höning

Frau Christina Gebhard

 

Herr RiAG Roland Güll

Herr RiAG Hermann Sax

 

Frau Rektorin Gabriela Reitinger-Maier

Herr Rektor Hubert Reil

 

Frau Martina Bäumler

Herr Peter Greiner

 

Herr Gunter Hannig

Frau Regina Träger

 

Frau Tamara Prause

Frau Brigitte Menzel

 

Herr Georg  Fritsch

Herr Hermann Weiß

 

Herr Rupert Seitz

Frau Christina Ponader

 

Frau Martina Troidl

Frau Christine Gößl

 

Herr Diakon Thomas Vitzthum

Herr Pfarrer Ulrich Gruber