Beschluss:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

  1. Für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab werden als angemessene Unterkunftskosten  die im März 2020 vom Institut Analyse- und Konzepte ermittelten Werte festgelegt.  

  2. In Einzelfällen kann nach oben abgewichen werden, wenn Sonderbedarfe nachgewiesen werden, z.B. bei Behinderung oder Nähe zu pflegebedürftigen Angehörigen.

 

Der Ausschuss appelliert an das Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.