Sitzung: 20.04.2020 KT/023/14-20
Beschluss:
Der Ferienausschuss
beschließt:
- Für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab werden als angemessene
Unterkunftskosten die im März 2020
vom Institut Analyse- und Konzepte ermittelten Werte festgelegt.
- In Einzelfällen kann nach oben abgewichen werden, wenn
Sonderbedarfe nachgewiesen werden, z.B. bei Behinderung oder Nähe zu
pflegebedürftigen Angehörigen.
Der Ausschuss
appelliert an das Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.