Beschluss:

 

  1. Der Ferienausschuss des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab erlässt die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und den Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik.

 

  1. Der Ferienausschuss beschließt den Finanzplan für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab für die Jahre 2019 – 2023.