Beschluss:

 

1      Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe überträgt
        dem Kreisjugendring insbesondere folgende Aufgaben.

1 .1    Durchführung der überörtlichen Jugendarbeit im Allgemeinen

1.2.    Die Durchführung folgender Aufgaben /Projekte:

1.2.1     Fortführung der Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Programms „Demokratie leben“! ( 2. Förderperiode)

1.2.2      Ausbau des Landkreisweiten Ferienprogramms

1.2.3      Ehrenamtskarte

1.2.4  Freizeitpass

1.2.5  Kinder schreiben Geschichten

               

2     Für die Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben ( Ziffer 1) erhält der KJR ein Budget von 38.889,00 €.
Nicht verbrauchte Mittel aus diesem Budget müssen bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres zurückgegeben werden.

3     Der Landkreis trägt die Personalkosten für

3.1    1,0 VZÄ ( Geschäftsführung – Eingruppierung in EG10 TVÖD
3.2     1,5 VZÄ ( Verwaltung- Eingruppierung in EG 6 TVÖD)
3.3     0,5 VZÄ ( Verwaltung- Eingruppierung in EG 5 TVÖD)

Die Bezahlung dieser Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfolgt im Rahmen des aktuell gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst( TVöD)
Der Geschäftsführer ist Mitarbeiter des Kreisjugendamtes und wird über den Personalhaushalt des Landkreises finanziert.
Die Personalkosten für die Stellen Ziffer 3.2  und 3.3 erhält der Kreisjugendring als Arbeitgeber dieser Personen vom Landkreis.

4     Der Kreisjugendring erhält für den Betrieb seiner Geschäftsstelle ( Knorrstraße 12, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab) und die Ausgaben für seine Gremien pro Jahr 33.800 € als Festbetrag. Mit diesem Betrag sind alle Kosten abgegolten.

 

5     Bis zum 31. März ist ein schriftlicher Verwendungsnachweis für das vorausgegangene Haushaltsjahr zu erstellen und dem Kreisjugendamt vorzulegen. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Sachbericht über die geleistete Arbeit und einen rechnerischen Bericht über den Umgang mit den erhaltenen Fördermitteln.

6     Die Fördermittel aus dem Jugendhilfehaushalt erhält der KJR aufgeteilt in 4 gleich hohe Raten. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Januar, April, Juli und Oktober.

7     Dieser Beschluss gilt für die Jahre 2020 bis 2024.