Sitzung: 12.11.2019 KAS/035/14-20
Beschluss:
Beisitzer des Landkreiswahlausschusses erhalten als Lohn- und
Gehaltsempfänger Ersatz des Verdienstausfalls, der mit einer Bescheinigung der
Arbeitgeber nachgewiesen wird.
Alternativ erhalten Beisitzer, denen durch das Wahlehrenamt im
beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, eine Entschädigung
von 25,00 Euro je Sitzung.
Darüber hinaus werden den Beisitzern für Fahrten zu den Sitzungen
Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Bei Einsatz eines Privat-Pkw
wird Wegstreckenentschädigung von
0,35 Euro je km gewährt.