Beschluss:

 

Beisitzer des Landkreiswahlausschusses erhalten als Lohn- und Gehaltsempfänger Ersatz des Verdienstausfalls, der mit einer Bescheinigung der Arbeitgeber nachgewiesen wird.

 

Alternativ erhalten Beisitzer, denen durch das Wahlehrenamt im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, eine Entschädigung von 25,00 Euro je Sitzung.

 

Darüber hinaus werden den Beisitzern für Fahrten zu den Sitzungen Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Bei Einsatz eines Privat-Pkw wird Wegstreckenentschädigung von

0,35 Euro je km gewährt.