Sitzung: 12.11.2019 KAS/035/14-20
Beschluss:
Den Sport- und Schützenvereinen im Landkreis werden für die gemeldeten
Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre 5,00 € je Kind/Jugendlichen bzw. ein
Mindestbetrag von 50 € gewährt. Die Wasserwachtsortsgruppen erhalten jeweils 300
€.
Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
1.785,00 € werden hiermit genehmigt.