Beschluss:

 

Den Sport- und Schützenvereinen im Landkreis werden für die gemeldeten Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre 5,00 € je Kind/Jugendlichen bzw. ein Mindestbetrag von 50 € gewährt. Die Wasserwachtsortsgruppen erhalten jeweils 300 €.

Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v.  1.785,00 € werden hiermit genehmigt.