Beschluss:

 

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist davon überzeugt, dass langfristig eine zukunftsfähige Energieversorgung aus regenerativer Quelle und mit einem deutlich größeren Anteil dezentraler Erzeugung möglich ist. Dementsprechend wollen wir im Landkreis dem Thema Energieversorgung aus regenerativen Quellen unter Berücksichtigung von Einsparpotenzialen, Effizienz, kombiniert mit Speichertechnologien und Sektorenkopplung (Verkehr und Wärme) großes Gewicht einräumen. Wir fordern, dass diese Grundhaltung des Landkreises Neustadt an der Waldnaab Eingang findet in die Erstellung des Netzentwicklungsplans 2019-2030, insb. im Hinblick auf die Frage, welche Ausbau-Maßnahmen für eine sichere Stromversorgung bis zum Jahr 2030 notwendig sind. Des Weiteren fordern wir, dass bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans 2019-2030 berücksichtigt wird, dass künftige Siedlungsentwicklungsmöglichkeiten der Landkreisgemeinden (gleich, ob im Bereich Gewerbe, Industrie oder Wohnen) nicht unangemessen beschränkt werden dürfen, auch wenn sich derartige Entwicklungsmöglichkeiten noch nicht in dementsprechender Bauleitplanung manifestiert haben.