Beschluss:

 

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab erhebt Einwendungen zum Abschlussbetriebsplan der Bayer. Staatsforsten, da die beschriebene Folgenutzung nicht den gewünschten und besprochenen Plänen des Landkreises und der anliegenden Gemeinden entspricht. Die Festlegung einer Folgenutzung ist offen zu halten und nach der Erstellung eines Nutzungskonzeptes durch die ILE Vierstädtedreieck mit allen Beteiligten zu erörtern und zu entscheiden. Diesbezügliche Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberfranken vom 26.04.2004 für eine anschließende Freizeitnutzung sind zu beachten.