Beschluss:

 

Für den Abschuss von weiblichen und männlichen Frischlingen wird eine Aufwandsentschädigung, zunächst auf zwei Jahre befristet, in Höhe von 30 € je Frischling gezahlt. Als erstattungsfähiger Zeitraum wird Oktober 2019 bis Februar 2021 festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes und unbürokratisches Abrechnungs- und Nachweissystem einzuführen. Vorstellbar wäre z. B. die Vorlage von Fotos mit Gewichtsangabe der erlegten Tiere.