Beschluss:

 

Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab erhebt beim Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt B der Höchstspannungsleitung „Ostbayernring“ von der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken / Oberpfalz bis zum Umspannwerk Etzenricht folgende Forderungen:

 

1.    Die Masten für den Ersatzneubau der Stromleitung sind in möglichst landschaftsverträglicher Form auszuführen, d.h. es sind Masten vorzusehen, die insbesondere die technisch geringstmögliche Höhe und Breite haben.

 

2.    Die auf der frei werdenden Bestandstrasse vorhandenen Leitungsführungsmasten der bisherigen Stromleitung inklusive der vollständigen Fundamente sind unmittelbar nach Inbetriebnahme der neuen Leitung zurückzubauen. Schuldrechtliche und / oder dingliche Leitungsführungsrechte auf der frei werdenden Bestandstrasse sind aufzuheben. Eine Übertragung derartiger Rechte auf Dritte ist auszuschließen. Die frei werdende Bestandstrasse darf nicht (auch nicht in Teilbereichen) für die – nicht verfahrensgegenständliche, aber bereits in Planung befindliche – HGÜ-Leitung „SuedOstLink“ verwendet werden.

 

3.    Zukünftige kommunale Entwicklungsflächen dürfen durch den Ersatzneubau nicht beeinträchtigt werden. Insofern ist eine enge Abstimmung mit den jeweils betroffenen Kommunen vorzunehmen.

 

4.    Soweit es das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zulässt, ist diejenige Variante vorzuziehen, bei der eine Bündelung mit der Bundesautobahn A 93 erreicht werden kann.