Beschluss:

 

Der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Energiefragen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Punkte 1 - 4 (Bedarfsermittlung - Kostenabschätzung - Standortermittlung - Konkretisierung der Kostenabschätzung) vorzunehmen. Dazu dürfen auch die dafür erforderlichen Aufträge an Dritte, wie Ingenieurbüros erteilt werden und Fachbehörden, wie das WWA oder das LfU eingebunden werden. Zu gegebener Zeit ist dem Ausschuss für Umwelt und Energiefragen Bericht zu erstatten.