Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine grundsätzliche Möglichkeit zur Einführung eines „Sozialtickets“ im ÖPNV Bereich unter Einbezug des derzeitigen Wabentarifs TON und in Einbezug auf die Umsetzung des ÖPNV Handlungskonzeptes mit der Einführung des BAXI zu prüfen.

 

Danach sind die Detailberatungen über die Höhe und Gestaltung des „Sozialtickets“ zu führen. Ungeachtet vom Prüfungsergebnis soll der Kreishaushalt 2019 einen Ansatz für ein Sozialticket vorsehen, dessen Höhe sich nach der Umsetzung und des Einführens des BAXI richtet. Die Verwaltung wird beauftragt vergleichbare Beträge in Landkreisen/Städten zu erfragen, die bereits Erfahrung mit einem Sozialticket haben.