Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Punkte 1 - 4 (Bedarfsermittlung - Kostenabschätzung - Standortermittlung - Konkretisierung der Kostenabschätzung) vorzunehmen. Dazu dürfen auf die dafür erforderlichen Aufträge an Dritte, wie Ingenieurbüros erteilt werden und Fachbehörden, wie das WWA oder das LfU eingebunden werden. Zu gegebener Zeit ist dem Umweltausschuss Bericht zu erstatten.