Beschluss:

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab erlässt die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit Haushaltsplan, Stellenplan und den Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik.

 

  1. Der Kreistag beschließt den Finanzplan für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab für die Jahre 2018 - 2022.