Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, bzw. in Auftrag zu geben, aus dem ersichtlich wird, welche Abdeckung durch Nutzung der bereits vorhandenen Funkstandorte erzielt werden kann und an welchen Stellen ggf. neue Funkstandorte erforderlich sind.

Da die 5G-Standorte über Glasfaserstrecken versorgt werden, bietet es sich an, die 5G-Planung auf vorhandene bzw.  geplante Glasfasertrassen im Landkreis auszurichten. Nötige Finanzmittel für die Vergabe externer Studien hierzu sind im Haushalt 2019 vorzusehen.

Hierauf aufbauend soll dann bestenfalls die Durchführung des bayerischen Mobilfunk-Förderverfahrens, welches im Dezember 2018 in Kraft getreten ist, erfolgen.

Dabei soll der Landkreis als Verbund auftreten und für antragsberechtigte Gemeinden nach Interessensbekundung einen Sammelantrag stellen.