Beschluss:

 

Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab als Gebietskörperschaft bringt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ostbayernring, Abschnitt A (Umspannwerk Etzenricht – Umspannwerk Schwandorf) gegenüber der Regierung der Oberpfalz folgende Forderungen ein:

 

1.         Die Masten für den Ersatzneubau der Stromleitung sind in möglichst landschaftsverträglicher Form auszuführen, d.h. es sind Masten vorzusehen, die insb. die technisch geringstmögliche Höhe und Breite haben.

2.         Die auf der frei werdenden Bestandstrasse vorhandenen Leitungsführungsmasten der bisherigen Stromleitung inclusive der vollständigen Fundamente sind unmittelbar nach Inbetriebnahme der neuen Leitung zurückzubauen. Schuldrechtliche und / oder dingliche Leitungsführungsrechte auf der frei werdenden Bestandstrasse sind aufzuheben. Eine Übertragung derartiger Rechte auf Dritte ist auszuschließen. Die frei werdende Bestandstrasse darf nicht (auch nicht in Teilbereichen) für die – nicht verfahrensgegenständliche, aber bereits in Planung befindliche – HGÜ-Leitung „SuedOstLink“ verwendet werden.

3.         Zukünftige kommunale Entwicklungsflächen dürfen durch den Ersatzneubau nicht beeinträchtigt werden. Insofern ist eine enge Abstimmung mit den jeweils betroffenen Kommunen vorzunehmen.

4.         Soweit es das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zulässt, ist diejenige Variante vorzuziehen, bei der eine Bündelung mit der Bundesautobahn A 93 erreicht werden kann.