Sitzung: 22.11.2018 KAS/029/14-20
Beschluss:
Zum jetzigen
Zeitpunkt wird der Errichtung einer Biovergärungsanlage nicht näher getreten.
Das mit Beschluss des Kreisausschusses vom 11.07.2018 vorgesehene Monitoring zu
den Stoffströmen und zur –qualität sowie die parallele Prüfung weiterer
Möglichkeiten einer Verwertung des Biomülls ist bis auf weiteres nicht
umzusetzen.