Beschluss:

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Errichtung einer Biovergärungsanlage nicht näher getreten.

Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Monitoring zwei Jahre die Stoffströme und –qualität zu erfassen und zu bewerten.

Parallel dazu sollen weitere Möglichkeiten einer Verwertung des Biomülls geprüft werden.