Beschluss:

 

1.    Einer Personalmehrung um eine 19,5 Stunden-Stelle (0,5 VZÄ) für eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen ab 01.01.2019 wird zugestimmt.

2.    Der Aufnahme der Schreibaby-Beratung im Umfang von 0,25 VZÄ (9,75 Wochenstunden) in die Regelförderung ab 01.01.2019 wird zugestimmt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen zur Umsetzung dieses Beschlusses mit der Stadt Weiden i.d.OPf. und der Katholischen Jugendfürsorge zu führen.

4.    Die aktuell geltende Fördervereinbarung bildet die Grundlage für diese Verhandlungen.

5.    Der Jugendhilfeausschuss wird über den Verlauf der Verhandlungen informiert.