1.Einer
Personalmehrung um eine 19,5 Stunden-Stelle (0,5 VZÄ) für eine Sozialpädagogin
/ einen Sozialpädagogen ab 01.01.2019 wird zugestimmt.
2.Der
Aufnahme der Schreibaby-Beratung im Umfang von 0,25 VZÄ (9,75 Wochenstunden) in
die Regelförderung ab 01.01.2019 wird zugestimmt.
3.Die
Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen zur Umsetzung
dieses Beschlusses mit der Stadt Weiden i.d.OPf. und der Katholischen
Jugendfürsorge zu führen.
4.Die
aktuell geltende Fördervereinbarung bildet die Grundlage für diese Verhandlungen.
5.Der
Jugendhilfeausschuss wird über den Verlauf der Verhandlungen informiert.