Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Sport, Kultur, Ehrenamt und Schulen empfiehlt dem Kreistag, gem. Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 und 3 Landkreisordnung (LkrO) die vorgestellte Benutzungssatzung für Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte zu erlassen.