Sitzung: 30.01.2018 KAS/024/14-20
Beschluss:
Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab gewährt dem "Verband der Dorf-
und Betriebshilfsdienste e.V." in den Jahren 2018 bis 2020 einen
jährlichen Zuschuss aus Mittel der Jugendhilfe und der Sozialhilfe zur Deckung
des Betriebskostendefizits bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 8.500,00 €.
Die interne Aufteilung zwischen Jugend- und Sozialhilfe erfolgt anhand
der Einsatzstunden der Dorfhelferinnen in
Familien mit Kindern unter 14 Jahren und in Familien ohne Kinder bzw.
mit Kindern über 14 Jahre.
Die Abrechnung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach folgendem
Modus:
Ø Der "Verband
der Dorf- und Betriebshilfsdienste e.V." beantragt die Förderung jeweils
unaufgefordert bis zum 31.12. des Folgejahres.
Ø Das ermittelte
Betriebskostendefizit des Förderjahres ist nachvollziehbar dargestellt.
Ø Dem Antrag wird
für das Förderjahr eine Aufstellung der jährlichen Einsätze jeder Dorfhelferin
beigefügt. Die Aufstellung ist aufgeteilt nach Einsatzorten und Einsatzstunden
in Familien mit Kindern unter 14 Jahren
und in Familien ohne Kinder bzw. mit Kindern über 14 Jahren.
Ø Die Abrechnung und
Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in einer Summe innerhalb von sechs Wochen
nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Auf Abschlagszahlungen wird verzichtet.