Beschluss:

 

Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab gewährt dem "Verband der Dorf- und Betriebshilfsdienste e.V." in den Jahren 2018 bis 2020 einen jährlichen Zuschuss aus Mittel der Jugendhilfe und der Sozialhilfe zur Deckung des Betriebskostendefizits bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 8.500,00 €.

 

Die interne Aufteilung zwischen Jugend- und Sozialhilfe erfolgt anhand der Einsatzstunden der Dorfhelferinnen in  Familien mit Kindern unter 14 Jahren und in Familien ohne Kinder bzw. mit Kindern über 14 Jahre.

 

Die Abrechnung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach folgendem Modus:

 

Ø  Der "Verband der Dorf- und Betriebshilfsdienste e.V." beantragt die Förderung jeweils unaufgefordert bis zum 31.12. des Folgejahres.

Ø  Das ermittelte Betriebskostendefizit des Förderjahres ist nachvollziehbar dargestellt.

Ø  Dem Antrag wird für das Förderjahr eine Aufstellung der jährlichen Einsätze jeder Dorfhelferin beigefügt. Die Aufstellung ist aufgeteilt nach Einsatzorten und Einsatzstunden in  Familien mit Kindern unter 14 Jahren und in Familien ohne Kinder bzw. mit Kindern über 14 Jahren.

Ø  Die Abrechnung und Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in einer Summe innerhalb von sechs Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Auf Abschlagszahlungen wird verzichtet.