Beschluss:

 

Der Allgemeine Sozial- und Schuldnerberatungsverein e.V. Neustadt/WN erhält für das Jahr 2017 eine Zuschuss von 8.000 Euro für Leistungen der Schuldnerberatung gem. § 11 Abs. 5 SGB XII.

 

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.000 Euro wird genehmigt.