Sitzung: 11.12.2017 KT/014/14-20
Beschluss:
- Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab beschließt,
dass der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der
Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre (= vom 01.01.2018 bis 31.12.2020)
festgelegt wird.
- Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab erlässt die
Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche
Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden
Fassung.