Beschluss:

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab beschließt, dass der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre (= vom 01.01.2018 bis 31.12.2020) festgelegt wird.

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab erlässt die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden Fassung.