Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass

 

  1. der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre (= vom 01.01.2018 bis 31.12.2020) festgelegt wird

 

und

 

  1. die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden Fassung erlassen wird.