Sitzung: 21.11.2017 KAS/023/14-20
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass
- der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der
Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre (= vom 01.01.2018 bis 31.12.2020)
festgelegt wird
und
- die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche
Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden
Fassung erlassen wird.