Beschluss:

 

1.   Für jeden gemeldeten Jugendlichen erhalten die Sportvereine des BLSV und die Schützenvereine des Oberpfälzer Nordgaus sowie des Sportschützengrenzgaus Vohenstrauß einen Zuschuss von 5 € bzw. einen Mindestbetrag von 50 €. Die Wasserwachtsortsgruppen erhalten jeweils 300 €.

2.   Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.