Sitzung: 06.11.2017 UMW/009/14-20
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt und Energiefragen empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, dass
- der Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der
Abfallentsorgungsgebühren auf drei Jahre
(= vom 01.01.2018 bis 31.12.2020) festgelegt wird
und
- die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche
Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der beiliegenden
Fassung erlassen wird.