Sitzung: 16.10.2017 KT/013/14-20
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Neustadt
a.d.Waldnaab beschließt, § 28
der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere
Ausschüsse des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab i.d.F. vom 15.12.2014 wie
folgt neu zu fassen:
§ 28
Einsichtnahme durch Kreisbürger
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht
allen Kreisbürgern frei (Art. 48 Abs. 2 Satz 2 LKrO). Niederschriften
über öffentliche Sitzungen bzw. Sitzungsteile werden in einem jedermann
zugänglichen elektronischen Informationssystem (Bürgerinformationssystem) im Internet
veröffentlicht. Das Recht aus Satz 1 wird hiervon nicht berührt.