Beschluss:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab empfiehlt dem Kreistag, den Wohnberatern eine Aufwandsent­schädigung in Höhe von 15 € pro Fall und daneben Reisekostenvergütung nach dem Bayer. Reisekostengesetz zu gewähren und hierfür die erforderliche „Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts“ in § 9 zu ändern.